Sie treten mit dem EBC*L Repräsentanten vor Ort in Kontakt.
Dieser wird Ihnen vorweg weitergehende Informationsmaterialien zur Verfügung stellen.
2.
In weiterer Folge wird ein Gesprächstermin vereinbart.
3.
Sollte die Eignung festgestellt worden sein, werden weitere Dokumente zur Akkreditierung übergeben.
4.
Nach Prüfung aller eingereichten Unterlagen wird vom EBC*L Repräsentanten ein EBC*L Workshop organisiert, bei dem mind.
2 Personen als Projektleiter bzw. Aufsichtspersonen geschult werden.
5.
Nach Absolvierung des Workshops und Entrichtung der Gebühren wird der Akkreditierungsvertrag (Bildungsinstitut) bzw. Kooperationsvertrag (Schule/Hochschule) unterzeichnet.
Bildungsinstitute haben eine einmalige Akkreditierungsgebühr und eine Workshopgebühr für EBC*L Personal zu entrichten. Zudem wird zu Vertragsbeginn sowie in weiterer Folge jährlich (jeweils zum
Jahresanfang) vom Lizenzgeber eine Jahresgebühr eingehoben.
Schulen/Hochschulen zahlen keine Akkreditierungs-gebühren und haben auch in
weiterer Folge keine Jahresgebühr abzuführen. Diese haben lediglich eine
ermäßigte Workshopgebühr zu entrichten.